Bezirksfischereiverein Straubing e. V.

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Geschäftsstelle

Öffnungszeiten: Freitag 17.00 - 20.00 Uhr
Wundermühlweg 7, 94315 Straubing
Tel.: 09421/8610551
E-Mail: vorstand@bfv-sr.de

Gewässersperrungen

Der Attinger Weiher/Flugplatzweiher ist infolge von Forellenbesatz vom 15.02. - einschließlich 15.03.25 zum Fischen gesperrt!

Termine

Neue Bestimmungen 2025

Allgemein:

  1. Kontrollen:
    Jeder Erlaubnisscheininhaber hat ein Kontrollrecht und ist zur Mithilfe von Kontrollen verpflichtet. Gem. dem BayFiG Art. 61/2 ist den Anweisungen der Fischereiaufseher Folge zu leisten. Die Fischereiaufseher können bei Personen, die auf oder an oder in der Nähe von Gewässern mit Fanggeräten oder mit Fischen angetroffen werden, jederzeit
    1. die Identität feststellen,
    2. die Aushändigung des Fischereischeines sowie des Erlaubnisscheins zur Prüfung verlangen,
    3. die Fanggeräte und die gefangenen Fische, auch soweit sie sich in Fahrzeugen befinden, sowie Behältnisse, in denen Fanggeräte oder Fische aufbewahrt werden können, besichtigen.
  2. Raubfischen:
    Raubfischen ist vom 15. Februar bis zum 31. Mai verboten.
    Es ist nur mit Draht-, Kevlar- oder vergleichbarem Vorfach sowie Fluorocarbon und Hardmono in einer Mindeststärke von 0,8 mm erlaubt.
  3. Wallerfischen
    In den 3 Donauabschnitten ist das Spinnfischen mit Kunstködern, ab 20 cm, zur Entnahme von Wallern ganzjährig erlaubt.
  4. Mindestgrößen und Schonzeiten:
    • Hecht: 60 cm 15.02.-31.05.
    • Zander: 50 cm 15.02.-31.05.
    • Huchen: 90 cm 15.02.-30.06.
    • Barbe: 40 cm 15.04.-15.06.
    • Bachforelle: 30 cm 01.10.-15.03.
    • Karpfen: 40 cm
    • Regenbogenforelle: 35 cm 15.12.- 15.03.
    Bei allen anderen Fischen sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
  5. Zurücksetzen von Fischen:
    In den 3 Donauabschnitten dürfen Bachforellen, Barben, Huchen, Nasen und Nerflinge, in den Salmonidengewässern, Äschen, Barben, Nasen und Huchen sowie in der “Kleinen Laber”, Barben, Huchen, Nasen unter den Voraussetzungen der Waidgerechtigkeit in das Gewässer zurückgesetzt werden.
  6. Fangbeschränkung:
    Täglich 2 Karpfen oder Schleien , 5 Flußbarsche (NEU!) sowie zusätzlich 10 Weißfische, die keiner Beschränkung unterliegen. Invasive Fische wie z. B.: Grundeln/Sonnenbarsche müssen grundsätzlich entnommen werden.

Gaißa - Große Ohe, Teisnach, Menach und Kinsach: Stallwanger-Wasser + Weigertwasser + Stiftgewässer

Sperren nach Besatzmaßnahmen:
In Folge von Fischbesatz sind diese Gewässer vom 01.03. bis einschließlich 15.03. und vom 16.05. bis einschließlich 31.05. zum Befischen gesperrt!

Menach: Die Gewässerstrecke von der Brücke Frommried und 500 m bach-abwärts gehören nicht zum Gewässer des BFV Straubing! Grenztafeln sind zu beachten. Dieser Bereich ist mit rot in der Karte markiert und durch Tafeln ge-kennzeichnet.

Kleine Laber Atting & Wallmühle

Sperren nach Besatzmaßnahmen:
In Folge von Fischbesatz ist die gesamte Laber vom 01.03. bis einschließlich 15.03. und vom 16.05. bis einschließlich 31.05. zum Befischen gesperrt! Ansons-ten ist das Fischen ganzjährig erlaubt.

Reibersdorfer See

Raubfischen ist vom 15.02. bis 31.05. verboten!

Ausgabestellen - Tageserlaubnisscheine

Online Erlaubnisscheine
erhältlich bei „hejfish“

Sowohl Mitglieder unseres Vereins sowie alle Gastangler die sich bei „hejfish“ registriert haben und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, können Tageserlaubnisscheine für unsere schöne Donau und die Weiher online unter www.hejfish.com erwerben

Aufnahmeantrag
für den Hauptverein im pdf-Format

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Aufnahmeantrag Jugendgruppe

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Sepa Mandat

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Unser aktueller Flyer
zum downloaden im pdf-Format

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