Der Fischereischein
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Ab dem 01.01.1999 wird statt der bisherigen Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahresfischereischeine nur noch der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Die Gebühr für die Erteilung dieses Fischereischeines auf Lebenszeit beträgt 35,- EURO, Jahresfischereischein 7,50 EURO, Jugendfischereischein 5,– EURO. Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe zu entrichten: Die Höhe der Abgabe errechnet sich nach folgender Formel:

70 minus Lebensalter mal 40 minus 20 v.H. = Fischereiabgabe in EURO

               5


Lebensalter
bei Zahlung
Betrag
in EURO
Lebensalter
bei Zahlung
Betrag
in EURO
Lebensalter
bei Zahlung
Betrag
in EURO
14 300 32 256 50 128
15 300 33 224 51 128
16 300 34 224 52 128
17 300 35 224 53 96
18 300 36 224 54 96
19 300 37 224 55 96
20 300 38 192 56 96
21 300 39 192 57 96
22 300 40 192 58 64
23 288 41 192 59 64
24 288 42 192 60 64
25 288 43 160 61 64
26 288 44 160 62 64
27 288 45 160 63 32
28 256 46 160 64 32
29 256 47 160 65 32
30 256 48 128 66 32
31 256 49 128 67 32
ab 68 Jahre fällt keine Fischereiabgabe an.

Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit sie für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten. Hier beträgt die Fischereiabgabe 40,– EURO.
Zur Ausübung der Angelfischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen Bundesländern neben einer Fischereierlaubniskarte einen gültigen Fischereischein. (AVFiG, §2).
Ausländische Urlauber können bei der betreffenden Gemeindeverwaltung auch ohne Nachweis eines Fischereischeins einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein zum Preis von derzeit 22,50 EURO erwerben.

Zum Angeln braucht man einen "Führerschein"    click
    


bearbeitet: Markus und Thomas Houdek
Stand: 07.06.2019