Der Fischereischein |
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Ab dem 01.01.1999 wird statt der bisherigen Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahresfischereischeine nur noch der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Die Gebühr für die Erteilung dieses Fischereischeines auf Lebenszeit beträgt 35,- EURO, Jahresfischereischein 7,50 EURO, Jugendfischereischein 5,– EURO. Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe zu entrichten: Die Höhe der Abgabe errechnet sich nach folgender Formel: 70 minus Lebensalter mal
40 minus 20 v.H. = Fischereiabgabe in EURO
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Wer
die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange
Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit sie
für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten. Hier
beträgt die Fischereiabgabe 40,– EURO.
Zur Ausübung der Angelfischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen Bundesländern neben einer Fischereierlaubniskarte einen gültigen Fischereischein. (AVFiG, §2). Ausländische Urlauber können bei der betreffenden Gemeindeverwaltung auch ohne Nachweis eines Fischereischeins einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein zum Preis von derzeit 22,50 EURO erwerben. |
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bearbeitet: Markus
und Thomas Houdek
Stand: 07.06.2019