Bschlacht vom 09.01. - 31.03.2023 gesperrt
Im Zeitraum vom
02.01.2023 bis 31.03.2023 finden Arbeiten im Wehrarm Straubing im
Bereich der Vogelinsel statt. Dazu muss der Wehrarm Straubing für den
gesamten Bootsverkehr – das gilt vor allem auch für nicht motorisierte
Kleinfahrzeuge und Ruderboote – von der Schloss- brücke bis zur Wehranlage
aus Sicherheitsgründen gesperrt werden.
Im Zeitraum vom
09.01.2023 bis 31.03.2023 finden Arbeiten im Schleusenkanal von der
Agnes-Bernauer-Brücke bis zur Schleuse statt.
Die Arbeiten beginnen
zunächst im Bereich des Bschlacht.
Im Rahmen dieser
Baggerarbeiten wird Kiesmaterial aus dem Schleusenkanal über das
Bschlacht in den Wehrarm Straubing umgeschlagen. Aus Sicherheitsgründen
muss das Bschlacht gesperrt werden.


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Jahreshauptversammlung 2022
Neuregelung der Erlaubnisscheine
Jahresversammlung des Bez. Fischereiverein Straubing mit Ehrungen und Neuwahlen
Bericht aus dem Straubinger Tagblatt als pdf-Dokument
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Online Erlaubnisscheine bei "hejfish"
Sowohl Mitglieder unseres
Vereins sowie alle Gastangler die sich bei "hejfish" registriert
haben und die
notwendigen Voraussetzungen erfüllen können Tageskarten
für unsere schöne Donau und
die Weiher online unter www.hejfish.com erwerben.
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Fischereilehrschau 2022
Wie sieht denn eigentlich ein Wels aus?
Bericht aus dem Straubinger Wochenblatt als pdf-Dokument
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Johannes Gleis ist der Fischerkönig 2022
Bericht aus dem Straubinger Tagblatt als pdf-Dokument
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Timo Behrens ist der Jugendfischerkönig 2022
Bericht aus dem Straubinger Tagblatt als pdf-Dokument
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Bericht aus dem Straubinger Tagblatt als pdf-Dokument
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Bauarbeiten an der Vogelinsel
Ab 01.08.2022 beginnen Bauarbeiten an der Vogelinsel im
Wehrarm Straubing. Es handelt sich hierbei um den Rückbau der
Uferversteinung entlang der Nordostseite der Vogelinsel als ökologische
Ausgleichsmaßnahme gemäß Planfeststellungsbeschluss.
Aufgrund der
aktuell sehr niedrigen Wasserverhältnisse in der Donau ist die Vogelinsel vom
Bschlacht her sehr gut mit Baumaschinen erreichbar. Die niedrigen Wasserstände
können optimal für den Rückbau der Uferversteinung an der Nordostseite der
Vogelinsel genutzt werden. Sofern die Wasserstände stabil bleiben, soll mit dem
Rückbau der Uferversteinung am 01. August 2022 begonnen werden. Weitere
Arbeiten folgen dann im Herbst 2022.
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Donauausbau
Aufgrund des Donauausbaus kann es zu Behinderungen in der Fischereiausübung kommen.
Weitere Informationen können auf der Homepage der Verantwortlichen des Donauausbaus entnommen werden!
Pressemitteilung zu den Arbeiten zur Ufervorschüttung - Flussbaggerungen als pdf-Dokument
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Fällarbeiten zur Vorbereitung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen im Zuge des Wasserstraßenausbaus erforderlich
Pressemitteilung zu den Fällarbeiten als pdf-Dokument
Lageplan zu den Fällarbeiten an der Donau als pdf-Dokument
Informationen
zum Donauausbau zwischen Staustufe Straubing und Eisenbahnbrücke Bogen
finden Sie im Internet unter folgender Adresse:
www.lebensader-donau.de
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Tageskartensonderverkauf
Tageskarten für alle Gewässer sind nach
telefonischer Absprache beim 2. Kassier Hr. Schiller
unter Tel. 09429/947419 ab 18:00 Uhr erhältlich.
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Hinweise zur Benutzung von Modellbooten
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Art. 18 Gemeingebrauch (Zu § 25 Sätze 1 und 3 WHG)
(1) 1Jede
Person darf unter den Voraussetzungen des § 25 WHG und soweit es ohne
rechtswidrige Benutzung fremder Grundstücke geschehen kann und, soweit
eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer sowie
der Tier- und Pflanzenwelt nicht zu erwarten ist, außerhalb von Schilf-
und Röhrichtbeständen oberirdische Gewässer zum Baden, Waschen,
Tränken, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen, Betrieb von Modellbooten
ohne Verbrennungsmotoren, Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen
ohne eigene Triebkraft benutzen. 2Der
Betrieb von Modellbooten mit Elektroantrieb ist nicht zulässig in
Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, Europäischen
Vogelschutzgebieten und Naturschutzgebieten; weitergehende
naturschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt. 3Zum Gemeingebrauch gehören auch
- 1.
das Einleiten von Grundwasser und Quellwasser,
- 2.
das
schadlose Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser, das nicht mit
anderem Abwasser oder wassergefährdenden Stoffen vermischt ist,
entsprechend den vom Staatsministerium bekannt gemachten Regeln der
Technik; dies gilt nicht für Niederschlagswassereinleitungen von
Flächen in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, von
Bundesfern- und Staatsstraßen, sowie von Straßen mit mehr als zwei
Fahrstreifen,
- 3.
das Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für - a)
das Tränken von Vieh,
- b)
den häuslichen Bedarf der Landwirtschaft. - ....
Siehe hierzu auch folgenden Link: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWG-18?AspxAutoDetectCookieSupport=1 |
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