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Fischerfest

Helferinnen und Helfer für das Fischerfest gesucht. Bei Interesse bitte beim Veranstaltungswart unter Handy 0171/9245381 melden.

Des Weiteren wird um Kuchenspenden gebeten. Bitte gerne hierzu ebenfalls beim Veranstaltungswart unter Handy 0171/9245381 melden.




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Information des Auefließgewässers Reibersdorf

Gemäß Planfeststellungsbeschluss werden wertvolle und empfindliche Bereiche vom Baufeld auszugrenzt. Dies erfolgt durch die Errichtung eines Schutzzaunes aus Holz. Der aktuelle Schutzzaun wurde zum Schutz von Biotopen hergestellt. Mit Fertigstellung des Auefließgewässers wird dieser Zaun wieder zurück gebaut. Für die Fischerei hat der Zaun keine Bewandtnis.

 Zaun

Aufgrund hoher Wasserstände mussten die Erdarbeiten für das Auefließgewässer in den letzten Wochen eingestellt werden. Sobald es die Wasserverhältnisse zulassen, werden die Erdarbeiten fortgeführt. Parallel dazu wird ggf. noch im Juni der Einbau von Strukturelementen begonnen. Die Arbeiten am Auefließgewässer werden in jedem Fall bis Ende 2023 andauern. Im Frühjahr 2024 werden vsl. noch Restarbeiten (z. B. Ansaat, Mäharbeiten usw.) durchzuführen sein. Die Brücke über das Auefließgewässer Reibersdorf ist fertiggestellt.

Stand: Anfang Juni 2023
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Information über Arbeiten im Wehrarm Straubing und im Schleusenkanalonauausbau

Weitere Arbeiten im Wehrarm sowie im Schleusenkanal:


  • Die Sperrung des Wehrarms ist ausgelaufen. Auf den fertiggestellten Kiesschüttungen werden noch Raubäume und Wurzelstöcke eingebaut werden. Die aktuell hohen Wasserstände lassen nur vereinzelt Arbeiten bei den ökologischen Maßnahmen zu. Aufgrund der großen Niederschlagsmengen in den letzten Wochen wird davon ausgegangen, dass der Wasserstand in der Donau nur langsam zurückgehen wird. Die oben genannten Arbeiten werden voraussichtlich im Juli / August 2023 ausgeführt. Sobald hierzu nähere Informationen vorliegen, werde Sie informiert.
  • Nachdem der Wasserstand (Nachricht erhalten am 25.05.2023) seit Mitte letzter Woche wieder etwas zurückgegangen ist, werden die Arbeiten auf der rechten Seite im Schleusenkanal am 30.05.2023 fortgeführt und sollen bis 23.06.2023 abgeschlossen sein. Die Baggerarbeiten finden auf der rechten Seite entlang des Bschlacht bis zur Agnes-Bernauer-Brücke statt. Die Baufelder werden mit roten Tonnen gekennzeichnet. Im Anschluss daran werden die Baggerarbeiten auf der linken Seite durchgeführt.









Jugendgruppe übernimmt eine Bachpatenschaft

Schöner youtube-Bericht unter folgender Internetadresse: https://youtu.be/K_BHXNCFVn8




Online Erlaubnisscheine bei "hejfish"


Sowohl Mitglieder unseres Vereins sowie alle Gastangler die sich bei "hejfish" registriert

haben und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen können Tageskarten

für unsere schöne Donau und die Weiher online unter www.hejfish.com erwerben.





Tageskartensonderverkauf

Tageskarten für alle Gewässer sind nach telefonischer Absprache beim 2. Kassier Hr. Schiller
unter Tel. 09429/947419 ab 18:00 Uhr erhältlich.



Betriebsgelaende

Hinweise zur Benutzung von Modellbooten

Art. 18
Gemeingebrauch (Zu § 25 Sätze 1 und 3 WHG)
(1) 1Jede Person darf unter den Voraussetzungen des § 25 WHG und soweit es ohne rechtswidrige Benutzung fremder Grundstücke geschehen kann und, soweit eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt nicht zu erwarten ist, außerhalb von Schilf- und Röhrichtbeständen oberirdische Gewässer zum Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen, Betrieb von Modellbooten ohne Verbrennungsmotoren, Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft benutzen. 2Der Betrieb von Modellbooten mit Elektroantrieb ist nicht zulässig in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, Europäischen Vogelschutzgebieten und Naturschutzgebieten; weitergehende naturschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt. 3Zum Gemeingebrauch gehören auch
1.
das Einleiten von Grundwasser und Quellwasser,

2.
das schadlose Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser, das nicht mit anderem Abwasser oder wassergefährdenden Stoffen vermischt ist, entsprechend den vom Staatsministerium bekannt gemachten Regeln der Technik; dies gilt nicht für Niederschlagswassereinleitungen von Flächen in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, von Bundesfern- und Staatsstraßen, sowie von Straßen mit mehr als zwei Fahrstreifen,

3.
das Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für
a)
das Tränken von Vieh,

b)
den häuslichen Bedarf der Landwirtschaft.
....

Siehe hierzu auch folgenden Link: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWG-18?AspxAutoDetectCookieSupport=1


Abspannen überwasser Verboten!

Das "Abspannen" der Anbissstelle bzw. des Köders mit Hilfe von Abspannseilen / Leinen überwasser ist im Stadtwasser und im Stauwasser verboten!


EC- Girocard

Ab sofort ist die bargeldlose Bezahlung mit EC-Girocard und PIN in der Geschäftsstelle am Wundermühlweg 7 möglich.

Weitere Informationen zur Zahlungsabwicklung unter:
www.telecash.de/Datenschutz

Eine Barzahlung in der Geschäftsstelle ist nicht möglich.




Tauschkarten

Seit April 2019 sind Tauschkarten unseres befreundeten Vereins vom Fischereiverein Freising erhältlich.
Die Tauschkarten sind, gegen Vorlage des Mitgliedsausweises für einen Angeltag kostenlos beim Angelgeschäft Angelparadies GmbH in Straubing erhältlich. Das beiliegende Fangbuch ist ordnungsgemäß zu führen und die Bestimmungen der o.a. Vereine sind bitte einzuhalten.


 
Existenzbedrohung
Nationalpark Donauauen


Es wird ernst – die Planungen zum Nationalpark Donauauen werden immer konkreter.

Die offizielle Website der bayerischen Staatsregierung findet ihr unter
www.np3.bayern.de





Info
Regenbogenforellen – „Stadtwasser“


Die gesetzliche Schonzeit (nicht das Schonmaß) für die
Regenbogenforelle wurde in Rücksprache mit der Fischerei- fachberatung Niederbayern bei dem Gewässer„Stadtwasser“ ausgesetzt.
Fangbeschränkung: 2 Regenbogenforellen je Woche
Sonstiges: Kunstköder sind bis einschließlich 30.04. nicht erlaubt!


Hinweis der Fachberatung für Fischerei

Die Fachberatung für Fischerei bei der Regierung von Niederbayern bittet Fänge von besonderen untypischen Fischarten, sowie den Fang von markierten Sterlets, die  im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen im Donauraum speziell markiert wurden, an die Fachberatung für Fischerei bei der Regierung von Niederbayern zu melden!





Oberauer Schleife - Nebengewässer  Bereits im letzten Mitteilungsblatt wurden Sie darüber informiert, dass sämtliche Nebengewässer und Nebengräben nicht mehr beangelt werden dürfen. Ausgenommen davon ist natürlich das ehemalige Altwasser  "Brennesselloch" .



Änderung der Bankverbindung und Adressänderungen

Eine Änderung der Bankverbindung, sowie Adressänderung bei Umzug, bitte umgehend der Geschäftsstelle mitteilen!


Bez. Fischereiverein Straubing e.V.
Geschäftsstelle
Wundermühlweg 7
94315 Straubing

Telefon: 09421/8610551
Fax: 09421/8610598
E-Mail: vorstand@bfv-sr.de




bearbeitet  Thomas Houdek

Stand: 08.06.2023
 www.bfv-sr.de oder www.fischereiverein-straubing.de