Fischerfest
Helferinnen und Helfer für das Fischerfest gesucht. Bei Interesse bitte
beim Veranstaltungswart unter Handy 0171/9245381 melden.
Des Weiteren wird um
Kuchenspenden gebeten. Bitte gerne hierzu ebenfalls beim Veranstaltungswart
unter Handy 0171/9245381 melden.
________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
|
Information des Auefließgewässers Reibersdorf
Gemäß Planfeststellungsbeschluss werden wertvolle und
empfindliche Bereiche vom Baufeld auszugrenzt. Dies erfolgt durch die Errichtung eines Schutzzaunes aus Holz.
Der aktuelle Schutzzaun wurde zum Schutz von Biotopen hergestellt. Mit Fertigstellung des
Auefließgewässers wird dieser Zaun wieder zurück gebaut. Für die Fischerei hat
der Zaun keine Bewandtnis.

Aufgrund hoher Wasserstände mussten die
Erdarbeiten für das Auefließgewässer in den letzten Wochen eingestellt werden.
Sobald es die Wasserverhältnisse zulassen, werden die Erdarbeiten fortgeführt.
Parallel dazu wird ggf. noch im Juni der Einbau von Strukturelementen begonnen.
Die Arbeiten am Auefließgewässer werden in jedem Fall bis Ende 2023 andauern.
Im Frühjahr 2024 werden vsl. noch Restarbeiten (z. B. Ansaat, Mäharbeiten usw.)
durchzuführen sein. Die Brücke über das Auefließgewässer Reibersdorf ist
fertiggestellt.
Stand: Anfang Juni 2023 ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
|
Information über Arbeiten im Wehrarm Straubing und im Schleusenkanalonauausbau
Weitere Arbeiten im Wehrarm sowie im
Schleusenkanal:
- Die Sperrung des Wehrarms
ist ausgelaufen. Auf den fertiggestellten Kiesschüttungen werden noch
Raubäume und Wurzelstöcke eingebaut werden. Die aktuell hohen
Wasserstände lassen nur vereinzelt Arbeiten bei den ökologischen
Maßnahmen zu. Aufgrund der großen Niederschlagsmengen in den letzten
Wochen wird davon ausgegangen, dass der Wasserstand in der Donau nur
langsam zurückgehen wird. Die oben genannten Arbeiten werden
voraussichtlich im Juli / August 2023 ausgeführt. Sobald hierzu nähere
Informationen vorliegen, werde Sie informiert.
- Nachdem
der Wasserstand (Nachricht erhalten am 25.05.2023) seit Mitte letzter Woche wieder etwas zurückgegangen ist,
werden die Arbeiten auf der rechten Seite im Schleusenkanal am
30.05.2023 fortgeführt und sollen bis 23.06.2023 abgeschlossen sein. Die
Baggerarbeiten finden auf der rechten Seite entlang des Bschlacht bis zur
Agnes-Bernauer-Brücke statt. Die Baufelder werden mit roten Tonnen
gekennzeichnet. Im Anschluss daran werden die Baggerarbeiten auf der
linken Seite durchgeführt.
|
|
Online Erlaubnisscheine bei "hejfish"
Sowohl Mitglieder unseres
Vereins sowie alle Gastangler die sich bei "hejfish" registriert
haben und die
notwendigen Voraussetzungen erfüllen können Tageskarten
für unsere schöne Donau und
die Weiher online unter www.hejfish.com erwerben.
|
Tageskartensonderverkauf
Tageskarten für alle Gewässer sind nach
telefonischer Absprache beim 2. Kassier Hr. Schiller
unter Tel. 09429/947419 ab 18:00 Uhr erhältlich.
|

|
|
Hinweise zur Benutzung von Modellbooten
|
|
Art. 18 Gemeingebrauch (Zu § 25 Sätze 1 und 3 WHG)
(1) 1Jede
Person darf unter den Voraussetzungen des § 25 WHG und soweit es ohne
rechtswidrige Benutzung fremder Grundstücke geschehen kann und, soweit
eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer sowie
der Tier- und Pflanzenwelt nicht zu erwarten ist, außerhalb von Schilf-
und Röhrichtbeständen oberirdische Gewässer zum Baden, Waschen,
Tränken, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen, Betrieb von Modellbooten
ohne Verbrennungsmotoren, Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen
ohne eigene Triebkraft benutzen. 2Der
Betrieb von Modellbooten mit Elektroantrieb ist nicht zulässig in
Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, Europäischen
Vogelschutzgebieten und Naturschutzgebieten; weitergehende
naturschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt. 3Zum Gemeingebrauch gehören auch
- 1.
das Einleiten von Grundwasser und Quellwasser,
- 2.
das
schadlose Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser, das nicht mit
anderem Abwasser oder wassergefährdenden Stoffen vermischt ist,
entsprechend den vom Staatsministerium bekannt gemachten Regeln der
Technik; dies gilt nicht für Niederschlagswassereinleitungen von
Flächen in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, von
Bundesfern- und Staatsstraßen, sowie von Straßen mit mehr als zwei
Fahrstreifen,
- 3.
das Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für - a)
das Tränken von Vieh,
- b)
den häuslichen Bedarf der Landwirtschaft. - ....
Siehe hierzu auch folgenden Link: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWG-18?AspxAutoDetectCookieSupport=1 |
|