Die Gewässer
 des Bez. Fischereivereins Straubing e.V.
          Home

Fließgewässer



"Donau"
(ca. 13 km)
  • "Stadtwasser" - stadtnahes Fließgewässer im Bereich unterhalb der Staustufe bis ca. 100m oberhalb der Brücke über die Bundesstraße 20
  • "Staustufe" - Staubereich der Donau von Obermotzing bis Staustufe Straubing - auch mit dem Boot zu befischen!
  • "Öberauer Schleife" - Donauschleife im idyllischen Naturschutzgebiet Breitenfeld-Öberau
Für diese drei Gewässerabschnitte der "Donau" werden Gastkarten ausgegeben!



Donau-Stadtwasser

stadtwasser     
Karte im pdf-Format pdf "Stadtwasser"   grafik gk

Obere Grenze:
rechte Donauseite: Kraftwerk Staustufe Straubing
                              linke Donauseite Bootsrutsche und Schleusenauslauf
Untere Grenze auf der rechten Donauseite ist der sog."Karpfenstein"(Donau-km  2317,3). auf der linken Donauseite das Schiffahrtszeichen "Wasserskifahren" (Donau-km 2317,5).


Bestimmungen für dieses Gewässer
Die zu dieser Gewässerstrecke gehörenden Altwässer auf beiden Seiten der Donau dürfen befischt werden.
Im "Hagel" und in der "Fischzucht" darf nicht gefischt werden.



Donau-Staustufe

stau
Karte im pdf-Format pdf "Staustufe"   grafik gk

Obere Grenze auf der rechten Donauseite ist die Bootseinlasstelle bei der Laberbrücke, auf dem linken Donauufer ist das Einlassbauwerk zur Durchflutung der Öberauer Schleife
Untere Grenze ist auf beiden Seiten die Staumauer.
Die Grenzen sind durch Tafeln gekennzeichnet. Bestimmungen für dieses Gewässer Bootfischen erlaubt!


Donau-Öberauer Schleife

oeberauerschleife
Karte im pdf-Format pdf "Öberauer Schleife"   grafik gk

Bestimmungen für dieses Gewässer: Die Auflagen und Verbote im Naturschutzgebiet sind zu beachten!

Neuregelung für das Naturschutzgebiet

pdf
Öberauer Donauschleife

click

In der Öberauer Schleife ist die Ausübung der Fischerei mit der Handangel ab 2015 neu geregelt!

Hierzu bitte die neue Regelung ab 2015 beachten. Die Schilfbereiche südlich von Öberau (linke und rechte Uferseite) dürfen nur vom 01.08. bis 31.12. und dafür Bereiche der rechten Donauseite nordöstlich von öberau ganzjährig befischt werden. Die Bereiche sind durch Tafeln gekennzeichnet. Bitte hier nicht quer über die Wiesen sondern auf Feldwegen bzw. Uferrändern zum Gewässer gehen.

Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.


Kleine Laber

stadtnahes Fließgewässer zwischen Atting und Wallmühle.

Befischung nur durch Vereinsmitglieder!
Für dieses Gewässer dürfen täglich nur 4 Tageskarten je Verkaufsstelle ausgegeben werden.
Befischen vom 16. April bis 31. Dezember gestattet.

kllaaberatting
Karte im pdf-Format pdf "Kleine Laber"   grafik gk

Grenzen:
Kleine Laber

Obere:
Straßenbrücke zwischen Atting und Rain
Untere:
Wallmühle.

Wiesendorfer Altlaber Obere: Wiesendorfer Altwasser
Untere:
Nördlich von Wiesendorf, Fl. Nr. 1018 Gem. Rain. Die Grenzen sind durch Tafeln gekennzeichnet.


Höllensteinsee-Ableiter

"Schwarzer Regen" unterhalb des Höllenstein-Kraftwerkes - ca. 1,5 km

Befischung nur durch Vereinsmitglieder!

hoellenstein

Karte im pdf-Format pdf "Höllenstein-Ableiter"   grafik gk

Grenzen:
Obere Grenze : ist die Staumauer des Kraftwerks Höllenstein
Untere Grenze: ca. 1,5 km flussabwärts bei der Kahnüberfahrt "Ahrain" Bestimmungen für dieses Gewässer Das Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt, nicht von Gebäudeteilen des Kraftwerks. Gesetzliche Schonzeiten und Schonmaße sind zu beachten!



Gaißa / Große Ohe

Mischgewässer im Raum Aicha v. Wald (auch für Fliegenfischer)

Befischung nur durch Vereinsmitglieder!
Befischen vom 16. April bis 31. Dezember gestattet.

gaissa
Karte im pdf-Format pdf "Gaissa"   grafik gk
Grenzen:
Obere Grenze : ist die Niederham-Mühle (Plan 1909 1/2) bei der alten Kläranlage Aicha vorm Wald
Untere Grenze: beim sog "Holzgraben" (FlurNr 1367) oberhalb der Schnellinger  Mühle Die Grenzen sind durch Tafeln gekennzeichnet!
Bestimmungen für dieses Gewässer
4 Salmoniden pro Tag
Schonzeiten:
Bachforelle und -saibling 01.10. - 28.02
Äsche                                   01.01. - 30.04.
Regenbogenforelle           15.12. - 15.04.
Es gelten die generellen Bestimmungen!
Gesetzliche Schonzeiten und Schonmaße sind zu beachten!
Stand: 01.01.2016


Salmonidengewässer


Menach
Raum Konzell - Haibach - Haselbach (Länge ca. 8 km)
Befischung nur durch Vereinsmitglieder!

Befischen vom 16. April bis 31. Dezember gestattet.

menach
Karte im pdf-Format pdf "Menach"   grafik gk

Grenzen:
Obere Grenze : ist die Straßenbrücke der Straße nach Sicklasberg
Untere Grenze: ist der Kirchsteig bei Haselbach Die Grenzen sind durch Tafeln gekennzeichnet!
Auflagen für dieses Gewässer:
Es sind nur Kunstköder mit einem Einfachhaken erlaubt.
Drillinge sind verboten.
1 Handangel
tägl. nur 4 Forellen
Gesetzliche Schonzeiten und Schonmaße sind zu beachten!
Stand: 10.09.2007


Kinsach
Raum Gschwendt - Ascha - Rattiszell - Stallwang
Befischung nur durch Vereinsmitglieder!
Befischen vom 16. April bis 31. Dezember gestattet.

kinsach
        3 Gewässerabschnitte:
  • "Stallwanger Wasser"
  • Obere Grenze : Grenze durch Tafeln gekennzeichnet
    Untere Grenze: Grenze Weigert Wasser, durch Tafeln gekennzeichnet
  • "Weigert-Wasser"
  • Obere Grenze : Straßenbrücke nach Herrenfehlburg
    Untere Grenze:ca. 100 m flussabwärts beim Transformatorenhaus unterhalb der Ortschaft Ascha
  • "Stiftgewässer"
  • Obere Grenze :ca. 100 m flussabwärts beim Transformatorenhaus unterhalb der Ortschaft Ascha
    Untere Grenze: Anschluss an das "Dorfner Wasser"
  • Die Grenzen sind durch Tafeln gekennzeichnet!
Karte im pdf-Format pdf "Kinsach"   grafik gk

Auflagen für dieses Gewässer:
Es sind nur Kunstköder mit einem Einfachhaken erlaubt.
Drillinge sind verboten.
1 Handangel
tägl. nur 4 Forellen, Mindestmaß 26 cm
Gesetzliche Schonzeiten und Schonmaße sind zu beachten!
Stand: 10.09.2007 


Teisnach
naturbelassener Forellenbach im Raum Achslach-Gotteszell
Befischung nur durch Vereinsmitglieder!

Befischen vom 16. April bis 31. Dezember gestattet.

teisnach
Karte im pdf-Format pdf "Teisnach"   grafik gk
Grenzen:
Obere Grenze : Ursprung
Untere Grenze: Steinerne Brücke in Gotteszell Die Grenzen sind durch Tafeln gekennzeichnet!
Auflagen für dieses Gewässer:
Es sind nur Kunstköder mit einem Einfachhaken erlaubt.
Drillinge sind verboten.
1 Handangel
tägl. nur 4 Forellen, Mindestmaß 26 cm
Gesetzliche Schonzeiten und Schonmaße sind zu beachten!
Stand: 10.09.2007


Weiher und Seen


Reibersdorfer See

Natur-Altwasser (ca. 5 ha) zwischen Straubing und Parkstetten, angeln nur von den Stegen aus erlaubt!
Nur für Vereinsmitglieder!


 
reibersdorfersee

Karte im pdf-Format pdf "Reibersdorfer See"   grafik gk

Fangbeschränkungen

2 Karpfen oder Schleien pro Tag, max 5 pro Woche
10 Weißfische pro Tag
Ab 01. September zusätzlich ein Hecht pro Tag, maximal 2 pro Woche.
Gesetzliche Schonzeiten und Schonmaße sind zu beachten!
Stand: Jan. 2008

 

Irlinger See

renaturierter Kiesweiher (ca. 10 ha), zwischen Aholfing und Irling
Nur für Vereinsmitglieder!


 
irling

Karte im pdf-Format pdf "Irlinger See"   grafik gk


Attinger See

Kiesweiher (ca. 7 ha), direkt am Flughafen Wallmühle
Für dieses Gewässer werden Gastkarten ausgegeben!

attinger

Karte im pdf-Format pdf "Attinger See"   grafik gk


Wolf-Kößnachweiher Nr. 14

Kiesweiher (ca. 17 ha), zwischen Parkstetten und Kössnach
Für dieses Gewässer werden Gastkarten ausgegeben!

wolffriedenhain

Karte im pdf-Format pdf "Wolf-Kößnachweiher Nr.14"   grafik gk



Übersicht der Vereinsgewässer
Vereinsgewässer im Raum Straubing Karte im pdf-Format pdf   grafik gk
Vereinsgewässer Teil II                                Karte im pdf-Format pdf   grafik gk
Salmonidengewässer                         
Karte im pdf-Format pdf   grafik gk


Jahreserlaubnisscheine für die Vereinsgewässer werden ausschließlich an Vereinsmitglieder ausgegeben. Informationen zu den Jahreskarten erhalten Sie über die Geschäftsstelle des Vereins unter 09421/ 8610551.


Tageskarten für die Vereinsgewässer werden an Gastfischer, sowie Vereinsmitglieder ausschließlich durch die u.a. Kartenausgabestellen verkauft.

Kartenausgabestellen
Erlaubnisscheine und nähere Informationen erhalten Sie bei:

- nur gegen Vorlage eines gültigen Fischereischeines

- für Vereinsmitglieder nur bei Vorlage des Mitgliedsausweises mit gültiger  Beitragsmarke

  • Fa. Bründl, Gutenbergstr. 3, 94315 Straubing (Betriebsurlaub von 9.08.2024 bis 23.08.2024)
    Mo. - Do. 7:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00
  • Evi`s Angelwelt, Amselstr. 26, 94315 Straubing 
    Tel. 09421/23799, Fax 09421/82417, email: evis-angelwelt@gmx.de
         

Kartenpreise und Gebühren click
Bestimmungen für unsere Gewässer click

In der Zeit vom 01. - 31. Mai werden keine Tageserlaubnisscheine
an Gastfischer ausgegeben!




bearbeitet: Thomas Houdek
Stand: 07.08.2023
© www.bfv-sr.de oder www.fischereiverein-straubing.de