Die
Gewässer
des Bez. Fischereivereins Straubing e.V. |
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"Donau" (ca. 13
km)
- "Stadtwasser"
- stadtnahes Fließgewässer
im Bereich unterhalb der Staustufe bis ca. 100m oberhalb der
Brücke über die Bundesstraße 20
- "Staustufe"
-
Staubereich der Donau von Obermotzing
bis Staustufe Straubing - auch mit dem Boot zu befischen!
- "Öberauer
Schleife" - Donauschleife im
idyllischen Naturschutzgebiet Breitenfeld-Öberau
Für diese drei
Gewässerabschnitte der "Donau" werden
Gastkarten ausgegeben!
Donau-Stadtwasser
Obere
Grenze: rechte Donauseite: Kraftwerk Staustufe Straubing
linke Donauseite Bootsrutsche und Schleusenauslauf
Untere Grenze auf
der rechten Donauseite ist der sog."Karpfenstein"(Donau-km 2317,3). auf
der linken Donauseite das Schiffahrtszeichen "Wasserskifahren" (Donau-km 2317,5).
Bestimmungen
für dieses Gewässer
Die zu dieser Gewässerstrecke gehörenden Altwässer auf
beiden Seiten der Donau dürfen befischt werden.
Im "Hagel" und in der "Fischzucht" darf nicht gefischt
werden.
Donau-Staustufe
Obere Grenze auf der rechten Donauseite ist die
Bootseinlasstelle bei der Laberbrücke, auf dem linken Donauufer
ist das Einlassbauwerk zur Durchflutung der Öberauer Schleife
Untere Grenze ist
auf beiden Seiten
die Staumauer.
Die Grenzen sind durch
Tafeln gekennzeichnet. Bestimmungen
für
dieses
Gewässer
Bootfischen erlaubt!
Donau-Öberauer
Schleife
Bestimmungen
für
dieses
Gewässer: Die
Auflagen und Verbote im Naturschutzgebiet sind
zu beachten!
Neuregelung für das
Naturschutzgebiet Öberauer
Donauschleife
In
der Öberauer
Schleife ist die Ausübung der Fischerei mit
der Handangel ab 2015 neu geregelt!
Hierzu bitte die neue Regelung ab 2015 beachten. Die Schilfbereiche
südlich von Öberau (linke und rechte Uferseite) dürfen nur vom 01.08.
bis 31.12. und dafür Bereiche der rechten Donauseite nordöstlich von
öberau ganzjährig befischt werden. Die Bereiche sind durch Tafeln
gekennzeichnet. Bitte hier nicht quer über die Wiesen sondern auf
Feldwegen bzw. Uferrändern zum Gewässer gehen.
Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.
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Kleine Laber
stadtnahes
Fließgewässer zwischen Atting und Wallmühle.
Befischung
nur
durch
Vereinsmitglieder!
Für dieses Gewässer dürfen täglich nur 4 Tageskarten je Verkaufsstelle ausgegeben werden.
Befischen vom 16. April bis 31. Dezember gestattet.
Grenzen:
Kleine
Laber
Obere: Straßenbrücke
zwischen
Atting
und
Rain
Untere: Wallmühle.
Wiesendorfer
Altlaber Obere:
Wiesendorfer Altwasser
Untere:
Nördlich von Wiesendorf, Fl. Nr. 1018 Gem. Rain. Die
Grenzen sind durch Tafeln gekennzeichnet.
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Höllensteinsee-Ableiter
"Schwarzer Regen" unterhalb
des
Höllenstein-Kraftwerkes - ca. 1,5 km
Befischung nur durch
Vereinsmitglieder!
Grenzen:
Obere Grenze : ist
die Staumauer des
Kraftwerks Höllenstein
Untere Grenze: ca.
1,5 km
flussabwärts bei der Kahnüberfahrt "Ahrain" Bestimmungen
für
dieses
Gewässer Das
Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt, nicht von
Gebäudeteilen des Kraftwerks. Gesetzliche
Schonzeiten
und Schonmaße sind zu beachten!
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Gaißa /
Große Ohe
Mischgewässer
im Raum Aicha v. Wald (auch
für Fliegenfischer)
Befischung
nur
durch
Vereinsmitglieder!
Befischen vom 16. April bis 31. Dezember gestattet.
Grenzen:
Obere Grenze : ist
die
Niederham-Mühle (Plan 1909 1/2) bei der alten Kläranlage Aicha vorm Wald
Untere Grenze: beim
sog "Holzgraben"
(FlurNr 1367) oberhalb der Schnellinger Mühle Die Grenzen
sind
durch Tafeln gekennzeichnet!
Bestimmungen
für
dieses
Gewässer
4 Salmoniden pro Tag
Schonzeiten:
Bachforelle und -saibling 01.10. - 28.02
Äsche
01.01. - 30.04.
Regenbogenforelle 15.12. - 15.04.
Es gelten die generellen
Bestimmungen!
Gesetzliche
Schonzeiten und Schonmaße sind zu beachten!
Stand: 01.01.2016
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Menach
Raum Konzell - Haibach -
Haselbach (Länge ca. 8 km)
Befischung
nur
durch
Vereinsmitglieder! Befischen vom 16. April bis 31. Dezember gestattet.
Grenzen:
Obere Grenze : ist
die
Straßenbrücke der Straße nach Sicklasberg
Untere Grenze: ist
der Kirchsteig
bei Haselbach Die
Grenzen sind
durch Tafeln gekennzeichnet!
Auflagen
für dieses Gewässer:
Es sind nur
Kunstköder mit einem Einfachhaken erlaubt.
Drillinge sind verboten.
1 Handangel
tägl. nur 4 Forellen
Gesetzliche Schonzeiten
und Schonmaße sind zu beachten!
Stand: 10.09.2007
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Kinsach
Raum Gschwendt - Ascha -
Rattiszell - Stallwang
Befischung
nur
durch
Vereinsmitglieder!
Befischen vom 16. April bis 31. Dezember gestattet.
3
Gewässerabschnitte:
- "Stallwanger Wasser"
- Obere
Grenze : Grenze durch Tafeln gekennzeichnet
Untere Grenze: Grenze
Weigert
Wasser, durch
Tafeln
gekennzeichnet
- "Weigert-Wasser"
- Obere
Grenze : Straßenbrücke nach Herrenfehlburg
Untere Grenze:ca. 100 m flussabwärts beim
Transformatorenhaus unterhalb der Ortschaft Ascha
- "Stiftgewässer"
- Obere
Grenze :ca. 100 m flussabwärts beim Transformatorenhaus
unterhalb der Ortschaft Ascha
Untere Grenze:
Anschluss an das
"Dorfner Wasser"
Auflagen
für dieses Gewässer:
Es sind nur
Kunstköder mit einem Einfachhaken erlaubt.
Drillinge sind verboten.
1 Handangel
tägl. nur 4
Forellen, Mindestmaß 26 cm
Gesetzliche Schonzeiten
und Schonmaße sind zu beachten!
Stand: 10.09.2007
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Teisnach
naturbelassener
Forellenbach im Raum Achslach-Gotteszell
Befischung
nur
durch
Vereinsmitglieder!
Befischen vom 16. April bis 31. Dezember gestattet.
Grenzen:
Obere Grenze :
Ursprung
Untere Grenze:
Steinerne Brücke
in Gotteszell Die
Grenzen sind
durch Tafeln gekennzeichnet!
Auflagen
für
dieses
Gewässer:
Es sind nur
Kunstköder mit einem Einfachhaken erlaubt.
Drillinge sind verboten.
1 Handangel
tägl. nur 4
Forellen, Mindestmaß 26 cm
Gesetzliche Schonzeiten
und Schonmaße sind zu beachten!
Stand: 10.09.2007
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Reibersdorfer
See
Natur-Altwasser (ca. 5
ha) zwischen Straubing und
Parkstetten, angeln nur von den Stegen aus erlaubt!
Nur für
Vereinsmitglieder!
Fangbeschränkungen
2 Karpfen oder Schleien
pro Tag, max 5 pro Woche
10 Weißfische pro Tag
Ab 01. September
zusätzlich ein Hecht pro Tag, maximal 2 pro Woche.
Gesetzliche Schonzeiten
und Schonmaße sind zu beachten!
Stand: Jan. 2008
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Irlinger
See
renaturierter
Kiesweiher (ca. 10 ha), zwischen Aholfing
und Irling
Nur für
Vereinsmitglieder!
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Attinger
See
Kiesweiher (ca. 7 ha),
direkt am Flughafen
Wallmühle
Für dieses
Gewässer werden Gastkarten ausgegeben!
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Wolf-Kößnachweiher
Nr.
14
Kiesweiher (ca. 17
ha), zwischen Parkstetten und
Kössnach
Für dieses
Gewässer werden Gastkarten ausgegeben!
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Übersicht der
Vereinsgewässer
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Jahreserlaubnisscheine für
die Vereinsgewässer werden ausschließlich an Vereinsmitglieder
ausgegeben. Informationen zu den Jahreskarten erhalten Sie über die
Geschäftsstelle des Vereins unter 09421/ 8610551.
Tageskarten für die Vereinsgewässer werden an
Gastfischer, sowie Vereinsmitglieder ausschließlich durch die u.a.
Kartenausgabestellen verkauft.
Kartenausgabestellen
Erlaubnisscheine
und nähere
Informationen erhalten Sie bei:
- nur gegen Vorlage eines gültigen Fischereischeines
- für Vereinsmitglieder nur
bei Vorlage des Mitgliedsausweises mit
gültiger Beitragsmarke
- Fa. Bründl, Gutenbergstr. 3, 94315
Straubing (Betriebsurlaub von 9.08.2024 bis 23.08.2024)
Mo. - Do. 7:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00
- Evi`s Angelwelt,
Amselstr. 26, 94315
Straubing
Tel. 09421/23799, Fax 09421/82417, email: evis-angelwelt@gmx.de
Kartenpreise
und Gebühren |
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Bestimmungen
für
unsere
Gewässer |
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In
der
Zeit
vom
01.
-
31.
Mai
werden
keine Tageserlaubnisscheine
an Gastfischer
ausgegeben!
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