Fischereiaufsicht | |
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Verein |
Ansprechpartner zum
Thema Fischereiaufsicht:
Thomas
Engler, Sportwart
Untere Ringstraße 7 94365 Parkstetten Tel. 09421/9681474 Handy: 0171/6901939 Email: Thomas.EA.Engler@t-online.de |
Fischereiaufsehertreffen Nächstes Fischereiaufsehertreffen am: - Winterpause - |
Tageskarten von
Gastfischern sowie Vereinsmitgliedern
Tageskarten von Gastfischern sowie Vereinsmitgliedern, auf denen der Angeltag nicht eingetragen wurde, sind bei der Kontrolle von den Fischereiaufsehern einzuziehen! Fischereischein B Vereinsmitglieder die aufgrund ihrer Behinderung einen "Fischereischein B" gem. § 2a Abs.1 Nr.4 AVFiG besitzen, werden in unserem Verein der "Jugendgruppe" zugeordnet, da sie nur in Begleitung einer Betreuungsperson fischen dürfen. Daher haben diese Personen aus sozialen Gründen einen "Jugenderlaubnisschein" für die Ausübung der Fischerei an unseren Gewässern. |
Fischereiaufseher
des
Bezirksfischereivereins
Straubing
Für
den
Bez.
Fischereiverein
Straubing
e.V.
sind
folgende
nach
Art.
86
BayFig
amtlich
bestätigte
Fischereiaufseher
tätig:
|
Name |
Vorname
|
Telefon
|
Handy
|
Baumgartner |
Rudolf |
09962/2571 |
--------------- |
Brandt |
Helmut |
09429/948788 |
01520/1951260 |
Denzer |
Markus |
09922/803888 |
0152/51752931 |
Donnerbauer | Johannes | 0171/1761876 | |
Engler |
Thomas |
09421/9681474 | 0171/6901939 |
Gierl |
Otto |
09962/1811 |
---------------- |
Gschwind |
Hans |
0171/5080329 | |
Gutmann |
Sven |
09429/9481978 |
0176/96298805 |
Heigl |
Friedrich |
09421/22305 |
0151/17741156 |
Hoffmann |
Enrico |
09922/609945 | 0175/1603363 |
Houdek |
Markus |
09421/8610866 |
01522/8634286 |
Houdek |
Thomas |
09421/31968 |
0160 /1730021 |
Künzel |
Bernhard |
0151/18854583 | |
Maier |
Simon |
09421/71714 |
0151/20168711 |
Mauerer |
Josef |
09429/8740 |
0174/9568031 |
Parzefall |
Michael |
09423/2861 |
0171/4758507 |
Pleischl | Johann |
09422/4778 |
0151/70052842 |
Plendl | Stefan | ------------------------- |
0160/98238077 |
Sammüller |
Thomas |
0170/4157302 | |
Scheuschner |
Ulrich |
09421/7872221 |
0151/20195778 |
Wolf |
Johann |
09429/1758 |
0173/9645832 |
Mit dem Inkrafttreten des neuen Bayerischen Fischereigesetzes (BayFig) am 01. August 2021 wird die Stellung des Fischereiaufsehers an diejenige des Nachturschutzwächters angeglichen und dadurch gestärkt (Art. 60 BayFig). Der Fischereiaufseher wird von der Kreisverwaltungsbehörde (KVB) bestellt. Als Angehöriger der Kreisverwaltungsbehörde (KVB) im Außendienst kann der Fischereiaufseher gem. § 56 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten den Betroffenen verwarnen und ggf. ein Verwarngeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben, dass an die KVB abzuführen ist. Dadurch
können Sachverhalte mit geringfügigen OWi, deren Verfolgung bisher
durch die KVB erfolgte, mit Verwarnung durch die Fischereiaufseher
eigenverantwortlich erledigt werden. Sämtliche Fischereiaufseher des Vereins sind von der Stadt Straubing bzw. dem Landratsamt Straubing als Fischereiaufseher bestellt. Sie haben die Aufgabe, die Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände, die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und die Ausübung der Fischerei regeln und deren Übertretung mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht ist, zu Überwachen und Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsvorschriften festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden und bei ihrer Verfolgung mitzuwirken. Hierzu stehen
dem Fischereiaufsehern nachfolgende
Überwachungs- und Kontrollbefugnisse für die Kontrolle " Vor
Ort " nach Art. 61 BayFiG zur Verfügung: Ø Identitätsfeststellung Ø Kontrolle des Fischereischeines und des Erlaubnisscheines Ø Besichtigung der mitgeführten Fanggeräte, Fischbehälter und gefangener Fische Ø Betreten von Grundstücken mit Ausnahme von Wohnungen Ø Anhalten und Betreten von Wasserfahrzeugen Ø Befahren der für die Allgemeinheit gesperrten Straßen und Wege Besteht der Verdacht, dass eine Zuwiderhandlung unmittelbar bevorsteht oder begangen wird , können weitere Befugnisse in Anspruch genommen werden. Den Anordnungen der Fischereiaufseher nacht Art. 61 BayFiG ist Folge zu leisten.
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bearbeitet: Thomas Houdek Stand: 09.12.2024 © www.bfv-sr.de
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